Ratgeber & Fachwissen zur AEVO-Prüfung

Belegte Fachartikel rund um die Ausbildereignung: die vier Handlungsfelder der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) und die Voraussetzungen für den Ausbilderschein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Jede Aussage ist mit der Rechtsgrundlage im Gesetz nachgewiesen.

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Jugendarbeitsschutz

Ärztliche Erstuntersuchung in der Ausbildung: Pflicht, Fristen und Nachuntersuchung (JArbSchG)

Ärztliche Erstuntersuchung in der Ausbildung: Pflicht nach § 32 JArbSchG für Minderjährige, 14-Monats-Frist, erste Nachuntersuchung (§ 33), IHK-Eintragung (§ 35 BBiG) und Kosten — belegt aus dem Gesetz. Ein Thema der AEVO.

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Prüfungsrecht

Externenprüfung IHK Voraussetzungen: Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG

Externenprüfung IHK Voraussetzungen nach § 45 Abs. 2 BBiG: Eineinhalbfaches der Ausbildungsdauer, Glaubhaftmachung, Abgrenzung zur vorzeitigen Zulassung und zur Validierung ab 1. Januar 2025 — belegt aus dem Gesetz.

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Ausbildungsrecht

Kurzarbeit und Insolvenz in der Ausbildung: Wer zahlt die Vergütung? (§ 19 BBiG)

Kurzarbeit und Insolvenz im Ausbildungsbetrieb: Wer zahlt die Ausbildungsvergütung, was gilt nach § 19 BBiG, was passiert mit dem Ausbildungsvertrag und wie kommt man an Insolvenzgeld?

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Ausbildungsrecht

AEVO nicht bestanden: Wiederholungsprüfung, Teile, Fristen

AEVO durchgefallen? Zweimal wiederholbar; bestandener Teil anrechenbar (§ 4 Abs. 1 AusbEignV). Fristen und Gebühren regelt die Prüfungsordnung (§ 47 BBiG).

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Ausbildungsrecht

Ausbilderschein-Kosten von der Steuer absetzen: Werbungskosten statt Erstausbildung

AEVO-Kurs und Prüfungsgebühr absetzen? Einordnung mit § 9 Abs. 1 und § 9 Abs. 6 EStG, Fahrtkosten/Arbeitsmittel, Arbeitgebererstattung, Selbstständige.

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Ausbildungsrecht

Gilt der Ausbilderschein bundesweit? Unterschiede IHK/HWK und bei Kammerwechsel

AEVO gilt bundesweit für anerkannte Berufe. Unterschiede IHK/HWK, Kammer- oder Bundeslandwechsel und Bestandsschutz vor 1.8.2009 – mit Gesetzesstellen.

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Ausbildungsrecht

Prüfungsausschuss AEVO: Zusammensetzung, Aufgaben und Rechte

Wer sitzt im Prüfungsausschuss der AEVO-Prüfung, wie wird entschieden und welche Rechte haben Prüflinge? Präzise mit BBiG-Zuordnung.

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Ausbildungsrecht

Ausbildung in Teilzeit (§ 7a BBiG): Ablauf, Gehalt & Dauer

Ausbildung in Teilzeit (Teilzeitberufsausbildung): Voraussetzungen, Gehaltskürzung, Verlängerung der Ausbildungszeit und Anrechnung der Berufsschule nach § 7a BBiG.

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Ausbildungsrecht

Nachteilsausgleich in Abschluss- & AEVO-Prüfung: Antrag & Regeln

Nachteilsausgleich in der Abschlussprüfung (§ 65 BBiG) und in der AEVO-Prüfung (Prüfungsordnung der Kammer): Voraussetzungen, Zeitverlängerung, Hilfsmittel, Attestpflicht und Regeln für Ausbildende — mit Entscheidungstabelle.

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Ausbildungsrecht

Urlaubsanspruch in der Berufsausbildung: Berechnung nach JArbSchG & BUrlG

Urlaubsanspruch für Azubis berechnen: Staffelung nach Alter (§ 19 JArbSchG), BUrlG, Umrechnung auf 5-Tage-Woche und Sonderfall 1. September — mit Entscheidungstabelle.

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Ausbildungsrecht

Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§§ 34–36 BBiG)

Eintragung des Ausbildungsvertrags ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (§§ 34–36 BBiG): Was die zuständige Stelle vor der Eintragung prüft (§ 35 BBiG), was bei Mängeln oder Ablehnung passiert (§§ 32, 33 BBiG) und ob der Vertrag auch ohne Eintragung schon wirksam ist — belegt aus dem Berufsbildungsgesetz.

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Ausbildungsrecht

Abschlussprüfung nicht bestanden: Wiederholung & Pflichten für Ausbildende (§§ 21, 37 BBiG)

Azubi durch die Abschlussprüfung gefallen: Was jetzt? Wiederholung (§ 37 BBiG), Verlängerung nur auf Verlangen (§ 21 Abs. 3 BBiG), Vergütung und Pflichten für Ausbildende — mit Entscheidungstabelle, belegt aus dem Gesetzestext.

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Ausbildungsplanung

Eignung der Ausbildungsstätte nach § 27 BBiG

Ein Betrieb darf nur ausbilden, wenn er nach Art und Einrichtung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte steht (§ 27 Abs. 1 BBiG). Dazu der Ausbilder-Azubi-Richtwert der Kammern und die Verbundausbildung nach § 27 Abs. 2 BBiG bei fehlenden Inhalten — belegt aus dem Gesetz, ein Thema aus Handlungsfeld 1 der AEVO.

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Ausbildungsrecht

Berufsschule: Freistellung und Anrechnung der Berufsschulzeit (§ 15 BBiG)

Freistellung für die Berufsschule und Anrechnung der Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit nach § 15 BBiG: Was der Betrieb freistellen muss, welche Zeiten inklusive Pausen und Wegezeiten angerechnet werden und warum die Regel seit 2020 auch für volljährige Auszubildende gilt — belegt aus dem Berufsbildungsgesetz.

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Ausbildungsrecht

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft): Pflichten nach §§ 13, 14 und 43 BBiG

Ausbildungsnachweis und Berichtsheft in der Berufsausbildung: Pflicht des Auszubildenden (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG), Pflichten des Ausbildenden (§ 14 Abs. 2 BBiG) und Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG) — belegt aus dem Berufsbildungsgesetz.

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Ausbildungsrecht

Zwischenprüfung oder gestreckte Abschlussprüfung: Was gilt in der Ausbildung? (§ 48 BBiG)

Manche Ausbildungen haben eine Zwischenprüfung, andere gar nicht — weil § 48 Abs. 2 Nr. 1 BBiG sie bei einer gestreckten Abschlussprüfung ausschließt. Der wichtigste Unterschied: Teil 1 der gestreckten Prüfung fließt in die Abschlussnote ein, die klassische Zwischenprüfung nicht. Erklärt für die AEVO-Prüfung.

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Ausbildungsplanung

Betrieblicher Ausbildungsplan: Pflicht, Inhalt und Unterschied zum Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 BBiG) ist die bundesweite Vorgabe; der betriebliche Ausbildungsplan ist das davon abgeleitete, betriebsindividuelle Dokument des Ausbilders. Pflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 BBiG und § 14 BBiG, Inhalt nach § 3 AEVO HF2 — mit Vergleichstabelle und Erklärung für das AEVO-Fachgespräch.

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Ausbildungsrecht

Das Ausbildungszeugnis nach § 16 BBiG: Pflicht, Inhalt und einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis

Ausbildende sind verpflichtet, bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen (§ 16 Abs. 1 BBiG). Pflichtinhalt, Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis (§ 16 Abs. 2 BBiG), digitale Form seit 2024 und was bei fehlendem Zeugnis zu tun ist — belegt aus dem Gesetz, ein Thema aus Handlungsfeld 4 der AEVO.

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Ausbildungsrecht

Ausbilder und Ausbildungsbeauftragter: Unterschied nach BBiG (§ 28)

Wer braucht den Ausbilderschein und wer nicht? Der Ausbilder muss persönlich und fachlich geeignet sein (§§ 28–30 BBiG) und die AEVO-Prüfung ablegen. Der Ausbildungsbeauftragte wirkt nach § 28 Abs. 3 BBiG unter Verantwortung des Ausbilders mit — ohne AEVO-Nachweis, aber mit beruflicher Eignung.

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Ausbildungsrecht

Probezeit in der Berufsausbildung: Dauer, Kündigung & Ausbilderpflichten (§ 20 BBiG)

Die Probezeit in der Berufsausbildung nach § 20 BBiG: Mindestdauer 1 Monat, Höchstdauer 4 Monate, Kündigung jederzeit ohne Frist (§ 22 Abs. 1 BBiG), schriftliche Form, häufige Irrtümer zu Urlaub und Praktikumsanrechnung — belegt aus dem Gesetz. Ein Thema aus Handlungsfeld 3 der AEVO.

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Ausbildungsrecht

Die Ausbildungsvergütung nach dem BBiG (§§ 17, 18)

Anspruch auf eine angemessene, mindestens jährlich ansteigende Vergütung (§ 17 Abs. 1), die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung mit 724 Euro im ersten Jahr 2026 und den Steigerungen um 18/35/40 Prozent, Sachbezüge und Mehrarbeit sowie Bemessung und Fälligkeit (§ 18) — belegt aus dem Gesetz, ein Thema aus Handlungsfeld 2.

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Ausbildungsrecht

Ausbildungszeit verkürzen und verlängern (§ 8 BBiG)

Verkürzung der Ausbildungsdauer auf gemeinsamen Antrag (§ 8 Abs. 1), Anrechnung beruflicher Vorbildung (§ 7), Verlängerung in Ausnahmefällen (§ 8 Abs. 2) und vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 Abs. 1) — belegt aus dem Berufsbildungsgesetz, ein Planungsthema der AEVO.

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Ausbildungsrecht

Der Berufsausbildungsvertrag nach BBiG

Vertragsschluss (§ 10), Vertragsabfassung in Textform mit den Mindestangaben (§ 11) und nichtige Vereinbarungen (§ 12) des Berufsbildungsgesetzes — belegt aus dem Gesetzestext, ein Kernthema aus Handlungsfeld 2.

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Ausbildungsrecht

Das Ende des Ausbildungsverhältnisses (§§ 21–24 BBiG)

Reguläres Ende (§ 21), Kündigung in und nach der Probezeit (§ 22), Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (§ 23) und Weiterarbeit (§ 24) des Berufsbildungsgesetzes — belegt aus dem Gesetzestext, ein Thema aus Handlungsfeld 4.

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Ausbildungsrecht

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung (§§ 13, 14 BBiG)

Die Pflichten der Auszubildenden nach § 13 BBiG (Bemühenspflicht, Weisungen, Verschwiegenheit, Ausbildungsnachweis) und die Pflichten der Ausbildenden nach § 14 BBiG (Handlungsfähigkeit vermitteln, kostenlose Ausbildungsmittel, Freistellung) — belegt aus dem Gesetzestext, ein Kernthema aus Handlungsfeld 3.

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Zulassung

Ausbilderschein machen: Voraussetzungen (BBiG + AEVO)

Wer darf ausbilden? Persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28–30 BBiG und der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung über die AEVO-Prüfung vor der IHK — mit Rechtsgrundlage.

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Prüfungsinhalt

Die vier Handlungsfelder der AEVO

Woraus sich die Ausbildereignung nach § 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung zusammensetzt — die vier Handlungsfelder von der Ausbildungsplanung bis zum Abschluss, belegt aus dem Verordnungstext.

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Weiterführende Themenseiten

Vertiefende Seiten zu einzelnen Prüfungsthemen und zum Ablauf der AEVO-Prüfung vor der IHK:

Wissen anwenden und die AEVO bestehen

Über 550 Übungsfragen mit Prüfungssimulation — aufgebaut nach den Handlungsfeldern der Ausbilder-Eignungsverordnung.

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