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Bundesarbeitsgericht · 08.05.2018

Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 578/17

Bruchteile beim Urlaub werden nicht allgemein gerundet

Was wurde entschieden?

Dabei werden Bruchteile nicht gerundet, da § 5 Abs. 2 BUrlG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG, Urteil v. 08.05.2018 – 9 AZR 578/17, Rn. 11) ausschließlich für Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG gilt.

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesarbeitsgericht
InstanzBAG
Aktenzeichen9 AZR 578/17
Entscheidungsdatum08.05.2018
Rechtsgrundlage§ 5 BUrlG
Betroffene Normen§ 5 BUrlG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 08.05.2018, 9 AZR 578/17

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.