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Bundesarbeitsgericht · 09.06.2016

Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 396/15

Keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechung

Was wurde entschieden?

§ 20 Satz 2 BBiG kennt keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen; das Bundesarbeitsgericht hat festgehalten, dass die gesetzliche Regelung der Probezeit „keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen der Ausbildung vorsieht“ (BAG, Urteil vom 09.06.2016 – 6 AZR 396/15, Rn. 29).

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesarbeitsgericht
InstanzBAG
Aktenzeichen6 AZR 396/15
Entscheidungsdatum09.06.2016
Rechtsgrundlage§ 20 BBiG
Betroffene Normen§ 20 BBiG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 09.06.2016, 6 AZR 396/15

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.