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Bundesarbeitsgericht · 09.06.2016
Bundesarbeitsgericht, 6 AZR 396/15
Keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechung
Was wurde entschieden?
§ 20 Satz 2 BBiG kennt keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen; das Bundesarbeitsgericht hat festgehalten, dass die gesetzliche Regelung der Probezeit „keine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechungen der Ausbildung vorsieht“ (BAG, Urteil vom 09.06.2016 – 6 AZR 396/15, Rn. 29).
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Bundesarbeitsgericht |
|---|---|
| Instanz | BAG |
| Aktenzeichen | 6 AZR 396/15 |
| Entscheidungsdatum | 09.06.2016 |
| Rechtsgrundlage | § 20 BBiG |
| Betroffene Normen | § 20 BBiG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Probezeit in der Berufsausbildung: Dauer, Kündigung und Verlängerung bei Krankheit (§ 20 BBiG)
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 09.06.2016, 6 AZR 396/15
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.