Startseite/Urteile/5 AZR 622/98

Bundesarbeitsgericht · 15.03.2000

Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 622/98

Verlängerung bis zur zweiten Wiederholungsprüfung

Was wurde entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung präzisiert: Fällt die erste Wiederholungsprüfung ebenfalls durch, erstreckt sich die Verlängerung auch auf die zweite Wiederholungsprüfung, sofern diese noch innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist liegt (BAG, Urteil vom 15.03.2000 — 5 AZR 622/98).

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesarbeitsgericht
InstanzBAG
Aktenzeichen5 AZR 622/98
Entscheidungsdatum15.03.2000
Rechtsgrundlage§ 21 BBiG
Betroffene Normen§ 21 BBiG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 15.03.2000, 5 AZR 622/98

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.