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Bundesarbeitsgericht · 15.03.2000
Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 622/98
Verlängerung bis zur zweiten Wiederholungsprüfung
Was wurde entschieden?
Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung präzisiert: Fällt die erste Wiederholungsprüfung ebenfalls durch, erstreckt sich die Verlängerung auch auf die zweite Wiederholungsprüfung, sofern diese noch innerhalb der gesetzlichen Jahresfrist liegt (BAG, Urteil vom 15.03.2000 — 5 AZR 622/98).
Angaben zur Entscheidung
| Gericht | Bundesarbeitsgericht |
|---|---|
| Instanz | BAG |
| Aktenzeichen | 5 AZR 622/98 |
| Entscheidungsdatum | 15.03.2000 |
| Rechtsgrundlage | § 21 BBiG |
| Betroffene Normen | § 21 BBiG |
Weiterführend
- Hintergrund im Ratgeber: Abschlussprüfung nicht bestanden: Wiederholung & Pflichten für Ausbildende (§§ 21, 37 BBiG)
- Bibliothek nach Prüfungskapiteln
Fundstelle
Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 15.03.2000, 5 AZR 622/98
Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.