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Bundesarbeitsgericht · 19.04.2012

Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 258/11

Abmahnung hat Rüge- und Warnfunktion

Was wurde entschieden?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat eine wirksame Abmahnung unverzichtbare Funktionen (vgl. BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11, Rn. 21):

Angaben zur Entscheidung

GerichtBundesarbeitsgericht
InstanzBAG
Aktenzeichen2 AZR 258/11
Entscheidungsdatum19.04.2012
Rechtsgrundlage§ 22 BBiG
Betroffene Normen§ 22 BBiG

Weiterführend

Fundstelle

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 19.04.2012, 2 AZR 258/11

Stand: 10/2026 · Die Kernaussage ist dem verlinkten Ratgeber-Artikel entnommen. Ein amtlicher Leitsatz steht hier nur, wenn er an der Fundstelle wörtlich vorliegt. Keine Rechtsberatung.